Bürgerservice

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung sind zwei wesentliche Aufgaben der Feuerwehren in Schleswig-Holstein gemäß Brandschutzgesetz.

 

Dieses setzt die Ortswehr Bad Malente-Gremsmühlen in vielen Bereichen um,

 

Trotz alle dem ist auch jeder sich und der Gemeinschaft selbst verpflichtet.

 

Kraftfahrzeugfahrer beispielsweise sind für die Sicherheit ihres Kraftfahrzeugs verantwortlich und haben alles dafür zu tun, dass Dritte oder umliegende Personen, Tiere und Wertgegenstände nicht geschädigt werden durch den Betrieb oder das Vorhandensein des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum.

Solche Pflichten entstehen grundsätzlich durch Eigentum und gelten auch für Tierhalter oder Grundstücks- und Wohneigentümer.

 

Sollten Eigentümer nicht allein im Stande sein, für die Beseitigung einer Gefahr zu sorgen, so kann auch die Feuerwehr tätig werden. Dieses sind zumeist kostenpflichtige "Aufträge" an die Feuerwehr. Beispielsweise die Beseitigung einer Gefahr durch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bei Verlust durch Öl oder das Entfernen von Eiszapfen an Mehrfamilienhäusern.

 

Fragen Sie ihre Feuerwehr oder den verantwortlichen Einsatzleiter.